Verfassungsgerichte und transnationale Solidaritätskonflikte

Das Forschungsprojekt rekonstruiert Konflikte über Fragen der Verteilung und Anerkennung in der EU, die sich im Kontext der europäischen Wirtschafts-und Finanzkrise intensiviert haben, als transnationale Solidaritätskonflikte. Es analysiert insbesondere die Rolle von nationalen und europäischen Verfassungsgerichten in diesen Konflikten.
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Konflikte und ihre Bearbeitung

Die Eurokrise geht mit einer Politisierung europäischen Regierens einher. Transnationale Solidaritätskonflikte, die zuvor im Rahmen eines permissiven Konsensus gebannt werden konnten, haben eine neue Qualität erfahren. Das TSK-Projekt untersucht, wie diese Konflikte artikuliert werden können und ob Verfassungsgerichte diese produktiv bearbeiten können.
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Forschungsgegenstände

Das Forschungsprojekt setzt sich mit der Rolle von Verfassungs- und Höchstgerichten in Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien sowie in der EU auseinander. Es analysiert mehr als 100 Urteile im Hinblick auf ihre Bearbeitung transnationaler Solidaritätskonflikte im Kontext der Eurokrise.
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Forschungsziele

Das TSK-Projekt verfolgt drei Ziele: (1) die spezifische Dynamik transnationaler Solidaritätskonflikte und ihrer Artikulationsmöglichkeiten in der EU zu beschreiben; (2) die Folgen von TSK in den Tiefenschichten nationaler Verfassungsordnungen zu verstehen; (3) einen normativen Maßstab für die Rolle von Verfassungsgerichten in TSK zu entwickeln.
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Affiliation

Das Forschungsprojekt ist an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. angesiedelt und wird in enger Kooperation mit dem Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg durchgeführt. Es hat am 1. März 2017 seine Arbeit aufgenommen und ist auf 5 Jahre angelegt.
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Projekte

4. Verfassungsgerichte im Dialog mit anderen Institutionen

Das vierte Teilprojekt widmet sich den Veränderungen des Verhältnisses zwischen Verfassungsgerichten und politischen Gewalten während und durch die Finanz- und Wirtschaftskrise.

  • Welche Instrumente und Entscheidungstechniken haben Gerichte benutzt oder entwickelt, um die praktische Durchsetzung ihrer Entscheidungen zu sichern?
  • In Bezug auf welche Konflikttypen haben sie den Handlungsspielraum von Regierung und Gesetzgeber eingeschränkt und wo haben sie umgekehrt den Spielraum politischer Entscheidungsträger gesichert oder erweitert?

Analysiert wird, mit welchen Entscheidungstechniken dies geschehen ist und ob dadurch ein Dialog zwischen Gerichten und politischen Gewalten entstanden ist, der zu einer produktiven Konfliktbearbeitung beitragen kann. Dabei ist von einer produktiven Konfliktbearbeitung auszugehen, wenn verfassungsmäßige Rechte gesichert werden können, ohne dass politische Reformen von sozialen Sicherungssystemen unmöglich gemacht werden.

  • Können Gerichte das destruktive Potential von TSK kanalisieren und eine integrative Konfliktbearbeitung ermöglichen, die eine inklusive Berücksichtigung der Interessen verschiedener politischer Akteure erlaubt?
  • Oder ist gerade der rechtliche Modus der Konfliktbearbeitung hierzu nicht geeignet, weil er anders als der politische Entscheidungsmodus nicht auf präferenzorientiertes Entscheiden gerichtet ist?

Darüber hinaus geht es um die Frage, inwieweit sich durch die konkreten Entscheidungstechniken während der Finanz- und Wirtschaftskrise ein transnationaler Dialog zwischen nationalen und europäischen Gerichten herausgebildet hat. Hier lautet die Hypothese, dass ein solcher Dialog von den nationalen Verfassungsgerichten vor allem in Bezug auf jene Konflikttypen betrieben wurde, die den Horizont der Solidarität betreffen, also die Frage, auf welcher Ebene Solidaritätskonflikte zu entscheiden sind und wann diese Entscheidungen legitim sind.  

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