Verfassungsgerichte und transnationale Solidaritätskonflikte

Das Forschungsprojekt rekonstruiert Konflikte über Fragen der Verteilung und Anerkennung in der EU, die sich im Kontext der europäischen Wirtschafts-und Finanzkrise intensiviert haben, als transnationale Solidaritätskonflikte. Es analysiert insbesondere die Rolle von nationalen und europäischen Verfassungsgerichten in diesen Konflikten.
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Konflikte und ihre Bearbeitung

Die Eurokrise geht mit einer Politisierung europäischen Regierens einher. Transnationale Solidaritätskonflikte, die zuvor im Rahmen eines permissiven Konsensus gebannt werden konnten, haben eine neue Qualität erfahren. Das TSK-Projekt untersucht, wie diese Konflikte artikuliert werden können und ob Verfassungsgerichte diese produktiv bearbeiten können.
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Forschungsgegenstände

Das Forschungsprojekt setzt sich mit der Rolle von Verfassungs- und Höchstgerichten in Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien sowie in der EU auseinander. Es analysiert mehr als 100 Urteile im Hinblick auf ihre Bearbeitung transnationaler Solidaritätskonflikte im Kontext der Eurokrise.
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Forschungsziele

Das TSK-Projekt verfolgt drei Ziele: (1) die spezifische Dynamik transnationaler Solidaritätskonflikte und ihrer Artikulationsmöglichkeiten in der EU zu beschreiben; (2) die Folgen von TSK in den Tiefenschichten nationaler Verfassungsordnungen zu verstehen; (3) einen normativen Maßstab für die Rolle von Verfassungsgerichten in TSK zu entwickeln.
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Affiliation

Das Forschungsprojekt ist an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. angesiedelt und wird in enger Kooperation mit dem Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg durchgeführt. Es hat am 1. März 2017 seine Arbeit aufgenommen und ist auf 5 Jahre angelegt.
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Projekte

2. Verfassungsgerichte als Foren der Konfliktbearbeitung

04.05.2017

Empirisch untersucht das Forschungsprojekt die Frage, warum nationale Verfassungs- und Höchstgerichte  zu zentralen Foren für die Austragung von TSK werden (Im Folgenden wird für beide Gerichtstypen der Begriff ‚Verfassungsgericht‘ verwendet.). Die Hypothese lautet, dass Verfassungsgerichte angerufen werden, weil der Weg über nationale Parlamente wegen deren begrenzter Handlungsfähigkeit politischen und sozialen Akteuren nicht zielführend erscheint. Zugleich werden die Aussichten, Austeritätsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Währungssicherung vor europäischen Gerichten anzufechten, aufgrund deren zurückhaltender Rechtsprechung als gering eingeschätzt. Nationale Verfassungsgerichte erscheinen politischen und sozialen Akteuren demgegenüber als geeignete Foren, um die symbolische Anerkennung eines TSK zu erreichen.

Das zweite Teilprojekt untersucht aus politikwissenschaftlicher Perspektive die Frage, welche rechtlichen und politischen Gelegenheitsstrukturen dazu beigetragen haben, dass nationale Verfassungsgerichte als geeignete Foren der Bearbeitung von TSK wahrgenommen werden. Diese Gelegenheitsstrukturen können für die verschiedenen in Teilprojekt 1 identifizierten Konflikttypen unterschiedlich ausfallen.

Das zweite Teilprojekt fragt auch danach, wie soziale Konflikte formuliert und präsentiert werden müssen, um als Frage des nationalen Verfassungsrechts thematisiert zu werden und wie diese spezifische Präsentation der Konflikte auf die politische Dynamik der Konflikte zurückwirkt. Dabei geht es auch darum herauszufinden, in welchem Verhältnis die verfassungsgerichtliche Konfliktbearbeitung zur Politisierung von TSK als Konflikte über die Legitimität öffentlicher Gewalt in der EU steht.

  • Behindern sich verfassungsgerichtliche Konfliktbearbeitung und Politisierung oder sind sie Teil eines gemeinsamen Prozesses?
  • Haben sich im Zuge der Auseinandersetzungen um die Finanz- und Wirtschaftskrise neue politische Koalitionen auf nationaler oder transnationaler Ebene herausgebildet, auf die die politischen Akteure bei der Konfliktbearbeitung jenseits der Gerichte in Zukunft zurückgreifen können?
  • Wie bewerten politische und soziale Akteure die Rolle der nationalen Verfassungsgerichte als Foren der Konfliktbearbeitung im Nachhinein?

 

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