Verfassungsgerichte und transnationale Solidaritätskonflikte

Das Forschungsprojekt rekonstruiert Konflikte über Fragen der Verteilung und Anerkennung in der EU, die sich im Kontext der europäischen Wirtschafts-und Finanzkrise intensiviert haben, als transnationale Solidaritätskonflikte. Es analysiert insbesondere die Rolle von nationalen und europäischen Verfassungsgerichten in diesen Konflikten.
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Konflikte und ihre Bearbeitung

Die Eurokrise geht mit einer Politisierung europäischen Regierens einher. Transnationale Solidaritätskonflikte, die zuvor im Rahmen eines permissiven Konsensus gebannt werden konnten, haben eine neue Qualität erfahren. Das TSK-Projekt untersucht, wie diese Konflikte artikuliert werden können und ob Verfassungsgerichte diese produktiv bearbeiten können.
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Forschungsgegenstände

Das Forschungsprojekt setzt sich mit der Rolle von Verfassungs- und Höchstgerichten in Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien sowie in der EU auseinander. Es analysiert mehr als 100 Urteile im Hinblick auf ihre Bearbeitung transnationaler Solidaritätskonflikte im Kontext der Eurokrise.
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Forschungsziele

Das TSK-Projekt verfolgt drei Ziele: (1) die spezifische Dynamik transnationaler Solidaritätskonflikte und ihrer Artikulationsmöglichkeiten in der EU zu beschreiben; (2) die Folgen von TSK in den Tiefenschichten nationaler Verfassungsordnungen zu verstehen; (3) einen normativen Maßstab für die Rolle von Verfassungsgerichten in TSK zu entwickeln.
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Affiliation

Das Forschungsprojekt ist an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. angesiedelt und wird in enger Kooperation mit dem Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg durchgeführt. Es hat am 1. März 2017 seine Arbeit aufgenommen und ist auf 5 Jahre angelegt.
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Projekte

6. Soziale Anerkennung durch gerichtliche Konfliktbearbeitung

Das sechste und letzte Teilprojekt nimmt schließlich eine zentrale Erkenntnis der Bestimmung des Solidaritätsbegriffs in Teilprojekt 1 auf: Bei Solidarität geht es nicht nur um finanziellen Ausgleich, sondern auch um soziale Anerkennung zwischen Mitgliedstaaten und sozialen Gruppen in verschiedenen Mitgliedstaaten. Solidarität ist daher mehr als die Kompensation disparater Anpassungskosten für die Verwirklichung einer gemeinsamen, transnationalen politischen Ordnung. Vielmehr geht es darüber hinaus um die Frage, wie und nach welchen Kriterien in dieser transnationalen politischen Ordnung, soziale Anerkennung wirksam sichergestellt werden kann.

Anschließend an diese Einsicht muss auch die Möglichkeit gerichtlicher Konfliktbearbeitung evaluiert werden.

  • Welche Form der Anerkennung (rechtlich oder sozial) können Gerichte hervorbringen? Mit welchen prozeduralen Mitteln, Argumentationsmustern und Entscheidungsformen können Gerichte Anerkennung zwischen Individuen einerseits und zwischen Staaten andererseits generieren?
  • Sind die untersuchten Gerichte hierzu aufgrund ihrer prozeduralen Möglichkeiten und der materiellen Prinzipien ihrer Verfassungsordnung in der Lage?

Abschließend wird auf der Basis der Teilprojekte 5 und 6 ein normativer Rahmen entwickelt, der der es erlaubt, die legitimen Funktionen von Verfassungsgerichten in TSK zu bestimmen.

 

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